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Die Beschlüsse der Hauptversammlung über die Vorstandsvergütung nach dem ARUG II (AHW 257)
Die Diskussion um die (Höhe der angemessenen) Vorstandsvergütung erschöpft sich nicht darin, ein medialer Dauerbrenner vor allem unter dem Aspekt der Verteilungsgerechtigkeit zu sein. Unternehmenspolitisch geht es um viel mehr, nämlich darum, durch die „richtigen" monetären Anreize ein risikoangemessenes, vor allem an den Interessen des Unternehmens ausgerichtetes Vorstandshandeln zu fördern. Dies sicherzustellen ist Anspruch/Aufgabe des neuen Gesetzes zur Umsetzung der ...

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